Seit 2005 unterliegen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der nachgelagerten Besteuerung. Als Renten-Einnahmen zählen auch Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-Rente sowie der Basis-Rente (Rürup).
Folglich unterliegen der Rentenbesteuerung alle Renten. Neben den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente und Waisenrente von der Rentenbesteuerung betroffen.
Um alle Steuersparmöglichkeiten als Rentner und Pensionär zu nutzen sollten Sie alle Belege:
das Jahr über sammeln und sortieren.
Sollten Sie nicht mehr mobil sein, komme ich gerne zu einem Hausbesuch bei Ihnen vorbei.