Steuerberatung Konstanz

Für Rentner und Pensionäre

Mann mit Aktenstapel auf dem Schreibtisch - Steuerberatung Rentner/Pensionäre
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Seit 2005 unterliegen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der nachgelagerten Besteuerung. Als Renten-Einnahmen zählen auch Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-Rente sowie der Basis-Rente (Rürup).

Folglich unterliegen der Rentenbesteuerung alle Renten. Neben den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente und Waisenrente von der Rentenbesteuerung betroffen.
 

Steuersparmöglichkeiten in der Steuerberatung für Rentner

Um alle Steuersparmöglichkeiten als Rentner und Pensionär zu nutzen sollten Sie alle Belege:

  • Zur Kranken- u. Pflegeversicherung
  • Zu Ihren sonstigen Versicherungen
  • Zu Spenden
  • Für Arzt- u. Apothekenrechnungen
  • Für Zahnersatz, Hörgerät, Brille etc.
  • Für Pflegeheimkosten
  • Für Handwerkerrechnungen
  • Zur Betriebskostenabrechnung
  • Zum Nachweis über Behinderungen

das Jahr über sammeln und sortieren.

Sollten Sie nicht mehr mobil sein, komme ich gerne zu einem Hausbesuch bei Ihnen vorbei.

 

Ich bin gern für Sie da.

 

Salmannsweilergasse 6
78462 Konstanz

 

Tel: 07531 2841220
Fax: 07531 2841221

 

s.kern@steuerkanzlei-kern.de
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