Grenzgängerberatung in Konstanz am Bodensee

Steuerberatung von Grenzgängern

Ortstafel: Schweiz/Konstanz - Grenzgängerberatung
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Als Grenzgänger werden die Menschen bezeichnet, die im Nachbarland, der nicht ihr Wohnsitz-Staat ist, arbeiten. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll diesem Fakt, arbeiten und wohnen in zwei verschiedenen Ländern, Rechnung getragen und eine mehrfache Besteuerung vermieden werden.

Löhne und Gehälter aus nicht selbstständiger Arbeit werden grundsätzlich im Wohnsitz-Staat besteuert. Über die einbehaltene Lohnsteuer stellt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung aus, die dann beim Finanzamt in Deutschland eingereicht wird. Die Schweiz, wo sich die Arbeitsstätte des Steuerpflichtigen befindet, behält eine Quellensteuer in Höhe von 4,5 % vom Bruttolohn ein. Die schweizerische Quellensteuer wird auf die Einkommensteuer, die in Deutschland zu bezahlen ist, angerechnet. Für den Grenzgänger ergeben sich daher keine steuerlichen Nachteile.
 

Leitende Angestellte / Führungskräfte als Grenzgänger

Für leitende Angestellte und Führungskräfte, die viele Dienstreisen unternehmen, gibt es eine Sonderregelung, wenn sie an weniger als 60 Tagen an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren (60-Tage-Regelung). Ich empfehle Ihnen dringend, in solchen Fällen vor Abgabe der Steuererklärung Rat bei einem Steuerberater zu holen.

Ich erstelle Ihre Einkommensteuererklärung und berate Sie in allen Bereichen der Grenzgänger Beratung.
Durch meine Kenntnisse im internationalen Steuerrecht helfe ich Ihnen, Ihre individuelle Steuerlast zu optimieren.

 

Ich bin gern für Sie da.

 

Salmannsweilergasse 6
78462 Konstanz

 

Tel: 07531 2841220
Fax: 07531 2841221

 

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